Semesterticket

Mit der Einführung des deutschlandweiten Semestertickets zum 01.04.2024 hat sich der Gültigkeitsbereich des Semestertickets erheblich erweitert. Folgend möchten wir euch über den Geltungsbereich und die Leistungen im Semesterticket informieren.

Geltungsbereich des Semestertickets

Das Ticket gilt im gesamten deutschlandweiten Nahverkehr. Dazu gehören Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, U-Bahnen und Regionalzüge (RE, RB, WFB, ME, etc.). Auch Fahrten nach zum Beispiel Enschede bleiben weiterhin möglich. Schaut euch hierzu gerne den gesamten Geltungsbereich des Deutschlandtickets an.

Leistungen im Semesterticket

Im deutschlandweiten Semesterticket sind keine Mitnahmeregelungen (Fahrräder wie Personen) und keine verfrühte Gültigkeit für Erstsemester enthalten. Diese fallen trotz unserer engagierten Nachverhandlungen weg. Außerdem ist somit das monatliche Upgraden des Semestertickets nicht mehr notwendig. Ein ausgedrucktes Ticket verliert zudem seine Gültigkeit. Nur das Vorweisen eines digitalen Tickets wird akzeptiert.

Fragen und Antworten zum Semesterticket

 

Wie bekomme ich das Semesterticket?

Das Ticket kann online im SelfService oder (alternativ auch im DB Ticket Shop NRW oder DB NRW) heruntergeladen werden. Ein Ausdruck des Tickets ist nicht gültig.

Wann gilt das Semesterticket?

Das D-Semesterticket ist für alle Studierenden ab dem 01.04. bzw. dem 01.10. in allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften innerhalb von Deutschland gültig. Erstsemester dürfen das Ticket NICHT ab dem 01.09. benutzen!

Wie lange ist das Semesterticket gültig?

Das Semesterticket gilt für das jeweilige Semester (1. April bis 30. September und 1. Oktober bis 31. März).

Mein Handy-Akku war leer!

Wenn du dein Ticket nicht digital vorzeigen kannst und kontrolliert wirst, kannst du die 60 Euro sparen, indem du so bald wie möglich bei der Bahn dein Ticket und deine Zahlungsaufforderung von 60 Euro vorlegst. Dann musst du nur eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Ich kann/möchte das Ticket nicht nutzen!

Leider ist eine Erstattung des Semestertickets bei Nicht-Nutzung nicht so einfach möglich.

Das Semesterticket basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Dadurch, dass alle Studierenden der Uni Münster, also 42.000, ihren Beitrag zahlen, ist das Semesterticket überhaupt erst möglich. Das Solidaritätsprinzip rechtfertigt also, dass wir alle den gleichen Betrag zahlen. Aufgrund der finanziellen Situation der meisten Studis, ist das Semestertickets wichtig und notwendig, gerade für Pendler*innen.

Aus triftigem Grund kann eine Erstattung beantragt werden. Das bloße Nicht-nutzen des Tickets fällt, wie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts belegt, allerdings nicht darunter, da eine Studierendenschaft, die Kompetenz hat, durch eine Urabstimmung ein Semesterticket einzuführen.

Werden meine Daten auf dem Semesterticket bei den Verkehrsbetrieben gespeichert?

Die zur Erstellung des Semestertickets im Onlineverfahren über den NRW-Ticketshop (OTS) notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Matrikelnummer und Geschlecht) werden ausschließlich zur Erstellung des Semestertickets verwendet und nicht gespeichert, sofern die Nutzer*innen einer weiteren Verwendung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Eine derartige Zustimmung darf dabei keine Voraussetzung für die Erstellung des Semestertickets sein.

Gibt es auch ein Semesterticket für Zweithörer*innen?

Zweithörer*innen können leider kein Semesterticket erhalten.

Was passiert, wenn ich exmatrikuliert bin?

Studierende, die sich bis zum 15. Mai oder zum 15. November exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind, können das Semesterticket nicht mehr benutzen.

Du bekommst den Semesterticketbeitrag erstattet.

Wo gibt es Fahrpläne?

Bei den Stadtwerken Münster (Hafenplatz) und im „Mobilé“ (Bussteig C2 am Hbf) kannst du Busfahrpläne für Münster bekommen. Eine elektronische Fahrplanauskunft gibt es online auf den Seiten der Stadtwerken sowie über die "münster:app".

Für Bahnstrecken nutzt ihr am besten die App "DB Navigator".

Benötigen Kinder ihr eigenes Semesterticket?

Kinder können bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres beim Deutschlandticket mitfahren. Die Anzahl der mitfahrenden Kinder ist dabei nicht beschränkt. Personen über 6 Jahre benötigen ihr eigenes Ticket.

Wer beantwortet mir weitere Fragen?

Weitere Fragen zum Ticket kannst du dem AStA per E-Mail stellen. Die Adresse ist: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Gästetickets

Es gibt keine Gästetickets. Dein Semesterticket ist für Fahrten zur Universität (zum Beispiel für Vorkurse) auch vor der angegeben Zeit gültig (s.o.), mehr dazu steht aber im Schreiben, das du nach der Einschreibung erhältst.

Rückerstattung Semesterticket

Rückerstattungen / Härtefälle

In einigen Situationen kann der Betrag für das Semesterticket zurückerstattet werden.

Der Semesterticketbeitrag wird dir zurückerstattet, wenn der Antrag innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt wurde. Im Sommersemester 2024 endet die Erstattungsfrist also am 06.05.2024, im Wintersemester 2024/2025 am 04.11.2024 (28 Tage nach den von der Universität Münster veröffentlichten Terminen des Vorlesungsbeginns, Stand 07.03.2024: https://www.uni-muenster.de/studium/orga/termine.html). Zu diesen Zeitpunkten müssen alle notwendigen Anlagen (z.B Bescheinigungen) eingereicht sein!

Mit der Erstattung des Semesterticketbeitrages erlischt die Fahrberechtigung.

Die folgenden Erstattungsfälle werden direkt beim Studierendensekretariat der Universität, abgewickelt:

  • Studierende, die sich nach erfolgter Rückmeldung exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind.
  • Studierende, die für das betreffende Semester beurlaubt sind.

Diese Erstattungsfälle werden über das Erstattungsportal abgewickelt. Das Portal wird geöffnet so bald die Rückmeldefrist beginnt. Nachdem deine Zahlung registriert wurde, kannst du deinen Antrag stellen:

  • Schwerbehinderte, die im Besitz einer gültigen Wertmarke sind.
  • Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind das Semesterticket zu nutzen.
  • Kranke, die aufgrund ihrer Erkrankung den ÖPNV voraussichtlich für mindestens 4 Monate im laufenden Semester nicht nutzen können.
  • Studierende, die sich im Rahmen ihres Studiums (z.B. Auslandsstudium) nachweislich 3 Monate - oder länger - pro Semester im Ausland befinden.
  • Studierende, die zusätzlich an einer weiteren Hohschule mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind.
  • Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und das Ticket nicht oder nur unzumutbar nutzen können. Für diesen Erstattungsfall ist ein Gespräch mit unserem Sozialberater erforderlich.