Semesterticket
Mit der Einführung des NRW-Semestertickets zum Wintersemester 2009/10 hat sich der Raum, den wir Studierende zum Pauschalpreis nutzen können, erheblich erweitert. Folgend möchten wir über den Geltungsbereich die Leistungen im SemesterTicket informieren.
Grundsätzlich gibt es zwei Verträge die den Umfang und Preis des Semestertickets regeln und die der AStA als Vertretung der verfassten Studierendenschaft der Uni Münster mit den Verkehrsbetrieben verhandelt und schließt:
1.) Den Vertrag über das regionale SemesterTicket
2.) Den Vertrag über die NRW-Erweiterung
Beide Verträge werden zusammengefasst auf einem Ticket – dem SemesterTicket.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum SemesterTicket findet ihr unten im FAQ. Lest es euch bitte zunächst sorgsam durch, bevor ihr uns mit Fragen zum SemesterTicket kontaktiert.
Die folgenden Angaben über Leistungen im Rahmen des Semestertickets gelten nur für Studierende der Hochschulen in Münster!
Geltungsbereich des SemesterTicket:
Für Busse gilt das regionale SemesterTicket in den folgenden Bereichen:
Für Züge gilt das regionale SemesterTicket auf den folgenden Strecken:
Folgende Regelungen gelten für Studierende der Universität Münster im Gesamt-NRW-SemesterTicket:
- Nutzung aller Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften innerhalb von NRW sowie der Stadt Osnabrück
- Busse, Straßen-, Stadt-, U-Bahnen
- Regionalexpress (RE)
- Regionalbahn (RB)
- S-Bahnen (S)
- Ausnahmen betreffen sehr wenige Buslinien ohne Anwendung eines nordrhein-westfälischen Verbund-/Gemeinschaftstarifs
- Nutzung der folgenden Strecken für Fahrten von und nach Osnabrück:
- Münster – Osnabrück
- Halen – Osnabrück
- Westbarthausen – Osnabrück
- Lengerich (Westf.) – Osnabrück
- Ibbenbüren-Laggenbeck – Osnabrück – Bünde (Westf.)
- Nutzung der folgenden Strecken für Fahrten außerhalb von NRW
- Minden – Hannover (Niedersachsen)
- RE60 von Rheine über Osnabrück, Bünde und Minden
- RE70 von Bielefeld über Minden
- Die S1 oder andere Züge können nicht benutzt werden
- Warburg – Kassel (Hessen)
- RE11 von Düsseldorf über Unna, Paderborn und Warburg
- RE17 von Hagen über Warburg
- Gronau – Enschede (Niederlande)
- Rheine – Lingen (Niedersachsen
- Lüdge – Hameln (Niedersachsen
- Vlotho – Hameln (Niedersachsen)
- Au (Sieg – Niederschelden Nord (Rheinland-Pfalz)
- Betzdorf – Struthütten (Rheinland-Pfalz)
- Minden – Hannover (Niedersachsen)
Hier findet ihr ein offizielles Dokument mit einigen der Stichstrecken. Die Strecken nach Kassel und Hannover gelten nur für Studierende der Uni Münster und sind deshalb nicht abgebildet.
Ihr habt Probleme mit dem Kontrollpersonal? In diesem Dokument findet ihr ab Seite 142 die Tarifbestimmungen für das regionale SemesterTicket. Weißt das Kontrollpersonal auf dieses Dokument nochmal hin.
Upgrade-Option zum 49€-Ticket
Im Online-Ticket-Shop der DB NRW (www.ots-nrw.de) kann man sich ein Upgrade zum Semesterticket kaufen, um damit bundesweit den ÖPNV zu nutzen. Das Upgrade ist kein Abo und kann für jeden Kalendermonat separat erworben werden. Die Mitnahmereglungen von Fahrrädern oder Personen bleiben auf das Regionale Ticket beschränkt.Die Tarifbestimmungen zum Deutschland-Ticket findet Ihr hier.
Fragen und Antworten zum Semesterticket
Wie bekomme ich das SemesterTicket?
Das Ticket kann online im SelfService oder (alternativ auch im DB Ticket Shop NRW) heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden.
Wann gilt das SemesterTicket?
Das regionale SemesterTicket ist für Ersteinschreiber*innen, bei mitgeführter ausgedruckter Studienbescheinigung, bereits ab dem 01.03. bzw. dem 01.09. gültig.
Das Gesamt-NRW-SemesterTicket ist für alle Studierenden ab dem 01.04. bzw. dem 01.10. in allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften innerhalb von NRW sowie der Stadt Osnabrück gültig.
Welche zusätzlichen Regelungen gibt es?
Folgende zusätzliche Regelungen gelten für das regionale SemesterTicket:
- Mitnahme von 1 Person ab 15 Jahren und 3 Kindern
- Werktags ab 19 Uhr
- Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig
- Mitnahme eines Fahrrads anstelle einer weiteren Person
- Werktags ab 19 Uhr
- Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig
- Mitnahme von bis zu 3 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren ganztägig ohne Zeitbe-schränkung
- Für mitgenommene Personen entfällt der Nachtzuschlag
- Die Mitnahmeregelung endet jeweils am Folgetag um 3 Uhr, im Stadtgebiet Münster um 5 Uhr und im Nachtbus mit Betriebsschluss
Wie lange ist das SemesterTicket gültig?
Das SemesterTicket gilt für das jeweilige Semester (1. April bis 30. September und 1. Oktober bis 31. März).
Ich habe mein Ticket vergessen!
Wenn du dein Ticket vergessen hast und kontrolliert wirst, kannst du die 60 Euro sparen, indem du so bald wie möglich bei der Bahn dein Ticket und deine Zahlungsaufforderung von 60 Euro vorlegst, dann musst du nur eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Ich habe mein Ticket verloren!
Solltest du dein Ticket verloren haben, kannst du es dir im SelfService erneut herunterladen.
Ich kann/möchte das Ticket nicht nutzen!
Leider ist eine Erstattung des Semestertickets bei Nicht-Nutzung nicht so einfach möglich.
Das SemesterTicket basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Dadurch, dass alle Studierenden der Uni Münster, also 45.000, ihren Beitrag zahlen, ist das SemesterTicket überhaupt erst möglich. Das Solidaritätsprinzip rechtfertigt also, dass wir alle den gleichen Betrag zahlen. Aufgrund der finanziellen Situation der meisten Studis, ist das Semestertickets wichtig und notwendig, gerade für Pendler*innen.
Aus triftigen Grund kann eine Erstattung beantragt werden, das bloße Nicht-nutzen des Tickets fällt, wie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts belegt, allerdings nicht darunter, da eine Studierendenschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft verfasst ist, die Kompetenz hat, durch eine Urabstimmung ein SemesterTicket einzuführen.
Werden meine Daten auf dem SemesterTicket bei den Verkehrsbetrieben gespeichert?
Die zur Erstellung des Semestertickets im Onlineverfahren über den NRW-Ticketshop (OTS) notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Matrikelnummer und Geschlecht) werden ausschließlich zur Erstellung des Semestertickets verwendet und nicht gespeichert, sofern die Nutzer*innen einer weiteren Verwendung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Eine derartige Zustimmung darf dabei keine Voraussetzung für die Erstellung des Semestertickets sein.
Gibt es auch ein SemesterTicket für Zweithörer*innen?
Zweithörer*innen können leider kein SemesterTicket erhalten.
Was passiert, wenn ich exmatrikuliert bin?
Studierende, die sich bis zum 15. Mai oder zum 15. November exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind, können das SemesterTicket nicht mehr benutzen.
Du bekommst den Semesterticketbeitrag erstattet.
Wo gibt es Fahrpläne?
Bei den Stadtwerken Münster (Hafenplatz) und im „Mobilé“ (Bussteig C2 am Hbf) kannst du Busfahrpläne für Münster bekommen. Eine elektronische Fahrplanauskunft gibt es online auf den Seiten der Stadtwerken sowie über die "münster:app".
Für Bahnstrecken nutzt ihr am besten die App "DB Navigator".
Wer beantwortet mir weitere Fragen?
Weitere Fragen zum Ticket kannst du dem AStA per E-Mail stellen. Die Adresse ist: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Gästetickets
Es gibt keine Gästetickets. Dein Semesterticket ist für Fahrten zur Universität (zum Beispiel für Vorkurse) auch vor der angegeben Zeit gültig (s.o.), mehr dazu steht aber im Schreiben, das du nach der Einschreibung erhälst.
Rückerstattung Semesterticket
Rückerstattungen / Härtefälle
In einigen Situationen kann der Betrag für das SemesterTicket zurückerstattet werden.
Der Semesterticketbeitrag wird dir zurückerstattet, wenn der Antrag im Wintersemester bis zum 15. November oder im Sommersemester bis zum 15. Mai gestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle notwendigen Anlagen (z.B Bescheinigungen) eingereicht sein!
Mit der Erstattung des Semesterticketbeitrages erlischt die Fahrberechtigung.
Die folgenden Erstattungsfälle werden direkt beim Studierendensekretariat der Universität, abgewickelt:
- Studierende, die sich nach erfolgter Rückmeldung exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind.
- Studierende, die für das betreffende Semester beurlaubt sind.
Diese Erstattungsfälle werden über das Erstattungsportal abgewickelt. Das Portal wird geöffnet so bald die Rückmeldefrist beginnt. Nachdem deine Zahlung registriert wurde, kannst du deinen Antrag stellen:
- Schwerbehinderte, die im Besitz einer gültigen Wertmarke sind.
- Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind das SemesterTicket zu nutzen.
- Kranke, die aufgrund ihrer Erkrankung den ÖPNV voraussichtlich für mindestens 4 Monate im laufenden Semester nicht nutzen können.
- Studierende, die sich im Rahmen ihres Studiums (z.B. Auslandsstudium) nachweislich 4 Monate - oder länger - pro Semester außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets befinden.
- Doktorand*innen, die weder Erst- noch Zweitwohnsitz im Geltungsbereich des Semestertickets haben.
- Studierende, die an der Uni Münster zusätzlich zu einer anderen Hochschule im Tarifbereich NRW eingeschrieben sind.
- Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und das Ticket nicht oder nur unzumutbar nutzen können. Für diesen Erstattungsfall ist ein Gespräch mit unserem Sozialberater erforderlich.
Rückerstattung aufgrund des Neun-Euro-Tickets
Das Semesterticket, das in den Monaten Juni, Juli und August 2022 als Neun-Euro-Ticket galt, kostete die Studierenden in diesem Zeitraum nur 27 Euro. Dafür erhielten alle Studierenden des SoSe 2022 aufgrund des bereits bezahlten Semesterbeitrages rückwirkend eine Gutschrift in Höhe von 71,17 Euro. Allen Studierenden, die auch im WiSe 2022/23 eingeschrieben sind, wurde der Erstattungsbetrag im Studierendenmanagment gutgeschrieben. Diese mussten daher für den Semesterbeitrag fürs WiSe 2022/23 nur 244,86 Euro statt den regulären 316,03 Euro zahlen. Studierende, die sich zum Ende des SoSe 2022 exmatrikulierten, konnten die Rückerstattung bis zum 15.11.2022 im Rahmen der Exmatrikulation im SelfService beantragen.
Alle Studierenden des SoSe 2022, die den Erstattungsbetrag in Höhe von 71,17 Euro bislang weder über einen der beiden oben genannten Wege noch im Rahmen einer anderweitigen Beitragserstattung erhielten, können bis zum 31.12.2025 eine Rückzahlung direkt beim AStA beantragen. Dafür müsst ihr das folgende Erstattungsformular ausfüllen und anschließend das ausgedruckte Formular unterschreiben. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular könnt ihr dann entweder per Post an das AStA-Finanzreferat (Schlossplatz 1, 48149 Münster) schicken oder es in den Briefkasten am AStA-Häuschen werfen, damit euer Antrag geprüft und eine Erstattung vorgenommen werden kann.