Der Senat

Aufgaben

Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz und die Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster geregelt. Gemäß § 22 Abs. 1 des Hochschulgesetzes (HG) ist der Senat für folgende Angelegenheiten zuständig:

  1. Die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
  2. Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;
  3. Erlass und Änderung der Verfassung (Grundordnung), von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das HG nichts anderes bestimmt;
  4. Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Absatz 1a Satz 1 HG;
  5. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen
  6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gessamte Hochschule oder zentralen Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Der öffentliche Teil der Sitzungen des Senats ist für die Mitglieder und Angehörigen der WWU sowie für Presse und Rundfunk nach Maßgabe der verfügbaren Plätze öffentlich.

Zusammensetzung

Dem Senat gehören insgesamt 23 stimmberechtigte Mitglieder an (Art. 8 der Verfassung der WWU). Davon gehören

  1. zwölf Vertreter_innen zur Gruppe der Hochschullehrer_innen,
  2. vier Vertreter_innen zur Gruppe der akademischen Mitarbeiter_innen,
  3. vier Vertreter_innen zur Gruppe der Studierenden und
  4. drei Vertreter_innen zur Gruppe der Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung.

Als nicht stimmberechtigte Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Senats teil:

  • die Mitglieder des Rektorates
  • die Dekane der Fachbereiche
  • die Gleichstellungsbeauftragte
  • die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
  • die Vorsitzenden der Personalräte der wissenschaftlichen und der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter
  • die/der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses
  • die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • SHK-Vertretung - Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte an der WWU.

Wahlperiode

Hochschullehrer_innen/akademische Mitarbeiter_innen sowie die Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung (2 Jahre): 01.10.2016 – 30.09.18
Studierende (1 Jahr): 01.10.2017 – 30.09.2018

Kommissionen und Ausschüsse

Der Senat kann im Rahmen seiner Zuständigkeiten Kommissionen und Ausschüsse mit inhaltlich und zeitlich begrenzten Aufgaben bilden. Die Zusammensetzung von Kommissionen und Ausschüssen soll der des Senats entsprechen. Abweichende Regelungen über die Zusammensetzung kann der Senat mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder aller Gruppen treffen.
Eine Übersicht über die zurzeit existierenden Kommissionen und Ausschüsse finden Sie im Reiter "Kommissionen und Ausschüsse".
Die Besetzung der Kommissionen und Ausschüsse erfolgt auf Vorschlag der Gruppen des Senats.

Sofern Sie Interesse an einer Mitarbeit in Kommissionen und Ausschüsse haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Gruppensprecher im Senat.