Ausländische Studierendenvertretung (ASV)
Im Rahmen der Satzung der Studierendenschaft nehmen die ausländischen Studierenden an der Selbstverwaltung der Studierendenschaft teil. Die ausländischen Studierenden wählen jährlich parallel zu den Studierendenparlaments- und Fachschaftsvertretungswahlen eine Ausländervertretung. Jede*r an der Universität Münster immatrikulierte ausländische Studierende hat das aktive und passive Wahlrecht. Die ASV besteht aus mindestens 7 und höchstens 15 Mitgliedern.
Der ASV-Vorstand
Der ASV-Beirat als Ganzes mit ihren 15 Mitgliedern ist die “Legislative” der ausländischen Studierendenschaft. Sie wählt aus ihrer Mitte eine*n Vorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in, also den Vorstand (“Exekutive”). Der Vorstand vertritt die ASV und nimmt in Universitätsgremien und sonstigen Einrichtungen die Interessen der ausländischen Studierenden wahr. Der Vorstand trifft sich jede Woche mindestens einmal.