Wir haben für euch die wichtigsten Punkte des Eckpunktepapiers der neuen Landesregierung zum geplanten Hochschulgesetz zusammengefasst.

Aufhebung des Verbots von Anwesenheitspflichten
Vorschlag der Landesregierung: "Das derzeitige gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten wird abgeschafft. Es obliegt der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden vor Ort Anwesenheit dort vorzusehen, wo sie mit Blick auf den angestrebten Lernerfolg sachgerecht sind, und umgekehrt Anwesenheiten dort nicht anzuordnen, wo sie – wie etwa bei Vorlesungen – offensichtlich keinen Sinn machen."

Das von der Landesregierung vorgeschlagene neue Hochschulrecht will die tatsächlichen Lebensumstände der Studierenden „sensibel wahrnehmen“. Es ignoriert jedoch, dass das Verbot der Anwesenheitspflicht dafür Sorge trägt, dass Menschen mit Kindern, mit chronischer Krankheit oder Behinderung, die Angehörige pflegen oder die auf Arbeit neben ihrem Studium angewiesen sind, überhaupt studieren können! Die Landesregierung baut damit gezielt Hürden auf! Studierende wissen am besten selbst, wie sie sich ihre Zeit einteilen. Obendrein: Nur durch eine Anwesenheitspflicht wird die Lehre nicht verbessert!

 

 


Einschränkung studentischer Beteiligung
Vorschlag der Landesregierung:  "Beim Senat soll die Gruppenparität nicht mehr das gesetzliche Regelmodell sein, sondern als Option erhalten bleiben. Im Gegenzug soll die Verpflichtung der Hochschule gestrichen werden, die Interessen der Mitglieder der nichtprofessoralen Gruppen bei den Aufgaben und Kompetenzen des Senats angemessen sicherstellen zu müssen, wenn die Hochschule ihren Senat nicht gruppenparitätisch zusammensetzen möchte. […]"

Hier  wird die studentische Beteiligung an Hochschulen massiv eingeschränkt.  Konkret: Die Gruppenparität im Senat wird nicht länger durch das Hochschulgesetz vorgeschrieben. Eine #DiskussionaufAugenhöhe ist schon jetzt durch die Übermacht professoraler Stimmen nicht möglich. Jetzt soll auch noch die Verpflichtung entfallen, dass Hochschulen Studierende überhaupt in ihre Entscheidungsprozesse einbinden. Ebenso sollen Studienbeiräte nicht mehr verbindlich für die Uni sein. Das bedeutet einen Wegfall der einzigen vorgeschrieben Einflussmöglichkeit von Studierenden auf ihre Prüfungsordnungen. Aus unserer Sicht sind diese Änderungen untragbar und atmen den Geist vergangener Jahrzehnte.

 


Abschaffung der SHK-Vertretung
Vorschlag der Landesregierung:  "Die oder der hochschulische Beauftragte für die Belange studentischer Hilfskräfte stellt in einem System der Interessenwahrnehmung mittels der Personalvertretung im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes einen Fremdkörper dar. Diese Position soll daher abgeschafft werden."

Die Vertretung der studentischen Hilfskräfte (SHK) existiert erst seit der letzten Novelle des Hochschulgesetzes und gibt den SHK eine Interessensvertretung. Und das ist richtig so! SHK brauchen eine eigene Interessensvertretung, denn sie arbeiten anders als viele andere Beschäftigte an der Uni oft ohne festgelegte Arbeitszeit und unter schlechten Arbeitsbedingungen. Damit Studierende hier eine niedrigschwellige Anlaufstelle haben, benötigt es weiterhin die SHK-Vertretung!

 

 


Einführung von Online-Assessments
Vorschlag der Landesregierung:  "Die bestehende Möglichkeit, vor der Einschreibung Online-Self-Assessments zur Reflexion des eigenen, insbesondere schulischen Wissensstands und der fachlichen Anforderungen im angestrebten Studiengang verpflichtend vorzusehen, soll gesetzlich unterstrichen werden. Bei nicht erfolgter Teilnahme sollen die Hochschulen weiterhin die Immatrikulation verweigern dürfen."

Die Hochschulzugangsberechtigung, das Abitur, auf welchem Weg auch immer erlangt, muss ausreichend sein, um jeden Studiengang studieren zu dürfen! Die geplanten Assessments dienen dazu, Menschen vom Start eines Studiums abzuhalten. Sollte es Defizite geben, sind diese auch nach der Immatrikulation feststellbar. Es liegt an den Hochschulen, durch Einführungsveranstaltungen für ein einheitliches Level zu sorgen. Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss zugetraut werden, dass diese Schwächen ausbessern und angebotene Veranstaltungen der Hochschulen besuchen.

 

 

 

Einführung verbindlicher Studienverlaufspläne
Vorschlag der Landesregierung:  "Die bisher bestehenden Möglichkeiten der Studienberatungen werden insofern ergänzt, dass die Hochschulen konkrete Studienverlaufsvereinbarungen mit den Studierenden abschließen dürfen, die einen verbindlicheren Charakter erhalten sollen."

Die Einführung verbindlicher Studienverlaufspläne nimmt den Studierenden nun vollends die Selbstbestimmung. Es gibt keinen Spielraum, wenn unvorhersehbare Ereignisse Einfluss auf das Studium nehmen und die Vereinbarungen am Ende nicht eingehalten werden können. Diese Regelung beschneidet die Studierende in ihrer Autonomie, was dem aktuellen Trend der Bildungspolitik entspricht. Bildung wird immer mehr auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnitten und entfernt sich weiter von dem gesellschaftlichen Ideal der Bildung als Selbstzweck! Vielmehr bedarf es flächendeckender, freiwilliger Beratungsangebote!