Die Sozialberatung ist weiterhin über das Ticket-System zu erreichen. Du wirst dann schnellstmöglich zurückgerufen.

Zudem wird zu folgenden Zeiten Präsenzberatung im AStA (Raum 103) angeboten:

Dienstag von 11 bis 15 Uhr

Mittwoch von 12 bis 16 Uhr

Erreichbarkeit im Home-Office:

Montag und Donnerstag
0163 18 33 33 5

Dienstag und Mittwoch
0251 83 22 28 1

 

Sozial­beratung

Wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest, kannst du dich an unsere Sozialberatung wenden. Dort kannst du uns deine Lage schildern und wir besprechen mit dir, wie wir dir helfen können oder welche anderen Hilfen in Frage kommen.

Wenn du die Services des Sozialdarlehens, anderer Darlehen, des Krisenfonds oder der Beitragserstattung (siehe unten) nutzen möchtest, stelle bitte zunächst eine Anfrage an die Sozialberatung in unserem Ticket-System. Wähle dazu als Thema „Sozialberatung“ aus. Stelle dort eine Anfrage und wir rufen dich zurück.

Hier geht es zur Sozialberatung

Hier findest du eine Erklärung zu allen Unterstützungsmöglichkeiten.

Zuschuss aus dem Krisenfonds

Du hast deinen Job verloren und weißt nicht, wie dein Geld bis zum Ende des Monats reichen soll? Du schaffst es in einer stressigen Phase des Studiums nicht, genug Geld zu verdienen? Du hast psychische oder gesundheitliche Probleme und kommst einfach nicht aus dem Minus raus? Oder dir ist ein wichtiges Haushaltsgerät kaputt gegangen?

Uns ist wichtig: Wer finanzielle Sorgen hat, darf sich Hilfe holen! Studierende sind durch die aktuellen Krisen vielfach belastet. In einer finanziellen Notlage bist du nicht erst, wenn das Konto mehrere hundert Euro im Minus ist, sondern unter Umständen auch dann schon, wenn du überlegen musst, ob du dir die Mensa leisten kannst oder du dein dringend benötigtes Uni-Buch gerade nicht bezahlen kannst.

Bevor du einen Zuschuss aus dem Krisenfonds beantragen kannst, musst du dich von unserer  Sozialberatung kurz telefonisch beraten lassen. Eröffne dazu einfach in unserem Ticket-System ein Ticket mit dem Thema „Sozialberatung“ und fülle die notwendigen Felder aus. Die Sozialberatung meldet sich dann telefonisch zu einer kurzen Beratung und klärt mit dir, ob du für einen Zuschuss in Frage kommst. Nach der Beratung erhältst du eine Empfehlung für den Krisenfonds.

Dann kannst du ein zweites Ticket mit dem Thema „Krisenfonds“ eröffnen. Das StudentsSupport-Team meldet sich dann bei dir zurück. Wir versuchen, innerhalb von 3 Wochen über deinen Antrag zu entscheiden.

Wir achten dabei darauf, dass deine Daten geschützt bleiben. Wir behandeln alle Informationen streng vertraulich, du brauchst also keine Angst zu haben, dass Informationen über dich weitergegeben werden.

Kriterien für den Krisenfonds

Du kannst jetzt aus dem Krisenfonds einen Zuschuss von bis zu 300 € (bei Härtefällen bis zu 450 €) erhalten, um dich kurzfristig zu unterstützen. Diesen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Die Voraussetzung dafür sind:

  • Du befindest dich in akuten finanziellen Schwierigkeiten
  • Du bist an der Universität eingeschrieben
  • Dein aktuelles Einkommen liegt möglichst unter dem BAföG-Höchstsatz (aktuell 934 €) oder du hast trotz eines höheren Einkommens einen begründeten Bedarf (zum Beispiel, wenn du Kinder hast)
  • Du hast nicht genug finanziellen Rücklagen, um dir eine kurzfristige Finanzierung ermöglichen

Der Krisenfonds finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Wenn du willst und es dir möglich ist, kannst du hier für den Krisenfonds spenden.

Sollten Fragen bezüglich des Krisenfonds bestehen, kannst du dich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

Beitragserstattung

In finanziellen Notlagen kann dir der Anteil des Semesterbeitrags, der auf die Studierendenschaft entfällt erstattet werden. Im Sommersemester2024 sind dies 197,48€. Aufgrund von Verhandlungen über ein bundesweites Semesterticket kann dieser Betrag (176,40€) aktuell noch nicht erstattet werden.

Kriterien

Wer BAföG empfängt oder wer kein BAföG empfängt, weil die Eltern zu viel verdienen, dem/der kann grundsätzlich keine Erstattung gewährt werden. Gemäß Härtefallordnung kann aber insbesondere für Menschen mit Familie eine Ausnahme gemacht werden.

Bitte kontaktierte für das Antragsformular das Referat für Soziales und Wohnen. Nachdem dir Antrag zugeschickt wurde kannst du den Antrag entweder in den AStA-Briefkasten werfen oder per Post verschicken. Bitte beachte dabei, dass du dem Antrag eine Studienbescheinigung und eine Kopie des Semestertickets beilegen musst.

Hier geht es zur Anfrage.

Wenn du einen Anspruch auf Beitragserstattung hast, siehe auch unten bei "Wohngeld".

 

Sozialdarlehen

Der AStA vergibt an Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, Sozialdarlehen als Einmalzahlung in einer Höhe von bis zu 934 €, um die Notlage zu überbrücken und die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Bei Studienbeginn kann der doppelte Betrag in Höhe von 1868 € zur Startfinanzierung in Anspruch genommen werden.

Diese Darlehen werden zinslos gewährt und sind zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen.

Wenn du ein Sozialdarlehen beantragen willst, wende dich bitte zuerst an unsere Sozialberatung.

Hier geht es zur Anfrage.

Nach telefonischer Beratung (diese ist unbedingte Voraussetzung!) kannst du deine Daten eingeben und deine Antragsunterlagen erstellen lassen. Diese drucke dann bitte aus und lasse sie uns zukommen. Nähere Informationen findest du auf den Antragsunterlagen. Bitte beachte dabei, dass du dem Antrag eine Studienbescheinigung beilegen musst.

Hier geht es zum Sozialdarlehensantrag

Vielleicht interessiert dich in diesem Zusammenhang auch unser Examensdarlehen. Siehe dazu: Studienfinanzierung.

 

Wohngeld

Wohngeldberechtigt sind praktisch alle die Studis, welche dem Grunde nach nicht BAföG berechtigt sind und welche kein zu hohes eigenes Einkommen haben (wobei ein zu hohes Einkommen selten der Fall ist).

Nähere Infos dazu z.B, unter https://www.studentenwerke.de/de/content/wohngeld .

Den Wohngeldantrag muss man beim zuständigen Wohnungsamt (Erstwohnsitz!) stellen - für Münster bspw. also unter:
https://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/der-wohngeldantrag.html .

Um zu vorab zu checken, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, stellt das Land NRW einen Wohngeldrechner zur Verfügung:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Mitarbeiter in der Sozialberatung

Ahmed Abu Ergaila